Abrechnung / Kosten
Dauer der Sitzung & Honorar
Die Sitzungen dauern in der Regel 45 Minuten. Die Honorargestaltung richtet sich nach Ihrer Ausgangssituation sowie den empfohlenen Methoden und Verfahren. Im persönlichen Gespräch werde ich Sie ausführlich informieren.
Termine
Ich biete vor Ort Termine in Heidelberg und Bern an, sowie über mein Exclusiv Coaching Angebot „Aufbruch!“ an verschiedenen Plätzen weltweit. Darüber hinaus ermögliche ich es Ihnen, über Telefon- oder Online-Termine flexibel von zu Hause oder unterwegs Sitzungen wahrzunehmen. Terminanfragen können Sie gerne direkt oder über das Kontaktformular an mich richten.
Terminabsage
Bitte sagen Sie fest vereinbarte Termine bis spätestens 48 Stunden vorher kostenfrei ab.
Bei verspäteter/nicht erfolgter Absage stelle ich den vereinbarten Stundensatz in Rechnung.
Selbstzahler
Sie erhalten monatliche Rechnungen zu den vereinbarten Konditionen, die Sie in der Regel in ihrer Einkommensteuererklärung geltend mache können. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater.
Immer häufiger übernehmen auch verantwortungsvolle Unternehmen im Rahmen der Mitarbeiterfortbildung die Kosten für ein Coaching oder Seminar/ Workshop. Dies ist im Einzelfall mit Ihrem Manager oder der Personalabteilung Ihres Unternehmens zu klären.
Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen generell nur die Kosten für eine verhaltenstherapeutische, tiefenpsychologische oder psychoanalytische Psychotherapie, alle anderen psychologischen Dienstleistungen sind Selbstzahler-Leistungen.
Als approbierte psychologische Psychotherapeutin mit Kassenzulassung für Verhaltenstherapie kann ich eine verhaltenstherapeutische Behandlung bei entsprechender Indikation direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Bei Fragen bzgl. der Kostenübernahme sprechen Sie mich gerne an.
Private Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel psychotherapeutische Behandlungen bei approbierten Psychotherapeuten nach denselben Kriterien wie die gesetzlichen Krankenkassen. Als privat Versicherter erhalten Sie im Falle einer Verhaltenstherapie Privatrechnungen, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Die Erstattung hängt von Ihrem Vertrag und den genehmigten Leistungen ab. Im Erstgespräch erhalten Sie genauere Auskünfte über das weitere Procedere.